Sowjetische Besatzungszone
Bezirkshandstempel
Ab 24.6.1948 dürfen amtlich nur Pfennigwerte der Bilderserie, die Abdruck eines Bezirksstempels tragen, ausgegeben werden. Amtsvorsteher stellen sicher, daß Schalterstellen bei Dienstbeginn am 24.6.1948 ausreichend mit überdruckten Postwertzeichen versehen sind.
Diese Marken sind zum alten Nennwert gegen neues oder zum zehnfachen Wert gegen altes Geld (bis 25.6.1948 einschließlich) zu verkaufen. Überdruck mit Bezirksstempel muß das Markenbild von links unten nach rechts oben so treffen, daß die Bezirksnummer im Ganzen auf der Marke erscheint. Die Bestände an neuen Überdruckmarken sind unter der Verantwortlichkeit des Amtsvorstehers oder Stellvertreters in einer neuen Spalte des Marken- und Fahrscheinbuches nachzuweisen und den Schaltersteilen wie üblich zuzuschreiben.